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Bürgerservicebüro (außer Standesamt):
jeweils 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00 Uhr Standesamt Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. |
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Hinweis zur elektronischen Kommunikation Die Gemeinde Spiesen-Elversberg möchte den bisherigen informativen e-mail-Verkehr mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen uneingeschränkt aufrecht erhalten. Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf unserer Internetseite oder an die in den gemeindlichen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden. Für die rechtsverbindliche Kommunikation gelten besondere Bedingungen, die Sie im folgenden finden.
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Spiesen-Elversberg eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Name der Kommune finden Sie hier. EU-Dienstleistungsrichtlinie Ab dem 28.12.2009 können Sie HIER EU-DLR relevante Leistungen der Gemeinde Spiesen-Elversberg elektronisch beantragen
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